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Baby holding parent pinky finger

Herzlich willkommen

bei Hebamme
Stefanie Steinhaus

Aktuell: noch freie 2 Plätze im Geburtsvorbereitugskurs für Paare
Samstag 07.12.24 9:00-14:00

Noch freie Kapazitäten  2025:  Februar, März,  Juni (bis ET 21.06.)

Schön, dass du hier bist !

Du suchst eine erfahrene Hebamme, die dich auf dem spannenden Weg ins Eltern sein, begleitet? 

Jemanden, der dir hilft, deine Intuition wahrzunehmen und dich in deinem Bauchgefühl unterstützt?

Dann würde ich mich freuen, dich bzw. euch kennenlernen zu dürfen.

Ich bin Stefanie Steinhaus, 1984 geboren, seit 2006 Hebamme und glückliche Mutter von fünf wunderbaren Kindern .

Mittlerweile habe ich über 2000 Familien individuell, auch als Haus- oder Beleghebamme, auf ihrem Weg begleitet.

Mir ist es wichtig, Frauen darin zu bestärken, auf ihr Bauchgefühl zu hören und ihre Intuition wahrzunehmen, sowie sich und ihrem Kind zu vertrauen. Ich begleite jede Familie individuell und gehe auf die Wünsche und Unterschiede jeder Schwangerschaft ein. 

Da meine Kapazitäten begrenzt sind, melde dich schnellstmöglich bei mir.

Gerne über mein Kontaktformular oder

per Telefon  +49178 55 78 247

herzliche Grüße

Stefanie Steinhaus

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Schwangerschaft

Die Begleitung in der Schwangerschaft durch eine eigene Hebamme vermittelt dir Sicherheit, gibt dir Vertrauen in dich selbst und du hast jeder Zeit einen Ansprechpartner, der dich in deiner Individualität unterstützt. Ich begleite dich gern bei regelmäßigen Vorsorgen,  Hilfe bei Beschwerden, "Risikoschwangerschaften" und Mehrlingsschwangerschaften. Auch bei Fehlgeburten oder Sternenkindern bin ich für dich da.

Schwangerschaft

Geburt

Geburt

Wenn wir ein Stück gemeinsam den Weg in der Schwangerschaft gegangen sind und bis zum Beginn der Wehen alles normal verlaufen ist, begleite ich euch gerne bei einer Hausgeburt in eurem Umfeld oder alternativ ins Helios Klinikum Wipperfürth. 

​(Zur Zeit leider keine Geburtsbegleitung möglich)

Wochenbett

Das Wochenbett umfasst den Zeitraum von der Geburt des Kindes bis zur achten Lebenswoche.

In dieser Zeit begleite ich die Anpassung des Kindes in seine neue Lebensumgebung und bestärke die körperliche Rückbildung der Mutter. Ich bin überzeugt, dass ihr instinktiv wisst, was eurem Kind gut tut. Ich werde euch Mut machen und ganz praktisch das Handling zeigen. Beim gegenseitigen Kennenlernen und der veränderten Lebenssituation in der ersten Zeit stehe ich Euch selbstverständlich zur Seite und biete Hilfestellung auf eurem individuellen Weg in den Familienalltag. 

Wochenbett

Geburts-

vorbereitung

Geburtsvorbereitung

Im Geburtsvorbereitungskurs für Paare erfahrt ihr alles rund um die Geburt. Ich bereite euch auf eine individuelle, selbstbestimmte Geburt aus eigener Kraft vor. Gemeinsam besprechen wir den Geburtsweg des Kindes und die sich dadurch ergebenden Positionen und Bewegungen. Die Atmung und eure Wahrnehmung sowie das Bauchgefühl stehen dabei im Vordergrund. Hierbei wird es zum Thema Wehen und Umgang mit dem Schmerz viele praktische Anregungen geben. Wir besprechen auch, was ihr für euer Kind benötigt und was in der Zeit vom Wochenbett wichtig ist. Mit vielen erfahrungsbasierten Erklärungen möchte ich euren Instinkt stärken und euch die Individualität jedes einzelnen nahebringen. 

Rückbildung

Die Schwangerschaft bringt viele Veränderungen mit sich und jede Frau möchte sich schnell wieder in ihrem Körper wohlfühlen. In der Rückbildung wird das Körpergefühl für den veränderten Körper erst wieder „neu“ erfahren. Meine Rückbildungskurse basieren auf Pilates - ein sanftes, fließendes Ganzkörpertraining, dass sich vor allem auf die Straffung von innen heraus aufbaut und Verspannungen löst. Die Körpermitte und die tief liegende Muskulatur wie Beckenboden, Rücken und Bauch werden trainiert und gestärkt. Jede Stunde endet mit einer Körperreise, so kommt ihr entspannt zurück zu eurem Baby.

Pilates Rückbildungsgymnastik
Baby Bad

Kontakt

Hebamme

Stefanie Steinhaus

Tannenbaum 22
42929 Wermelskirchen

mobil : 0178 55 78 247

info@steffi-hebamme.de

Kursanschrift

Markt 57

Altenbergerstr. 57

42929 Wermelskirchen

Verantwortlich:

Stefanie Steinhaus, Tannenbaum 22

42929 Wermelskirchen

info@steffi-hebamme.de

 

Ich bin staatlich geprüfte  Hebamme.

Meine Berufserlaubnis wurde mir vom Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal erteilt.

Der Beruf der Hebamme ist durch das Hebammengesetz HebG vom 4. Juni 1985 und durch die Berufsordnung des Landes NRW geregelt.

Ich bin Mitglied im deutschen Hebammenverband und unterliege dem Hebammengesetz.

www.hebammengesetz.de

Die Abrechnung ist ebenfalls laut Vergütungsverzeichnis der Hebammen und GKV geregelt, oder in der Privaten Gebührenverordnung NRW zu entnehmen.

 Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das 

Gesundheitsamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis,                                                            Am Rübezahlwald 7,

51469 Bergisch Gladbach     

Bilder: WIX.de

Startseite: www.fotografie-lebensnah.de

Das bin ich:

www.kleine-hexe-photography.de

Datenschutzerklärung

 

Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Die Nutzung meiner Webseite ist ohne eine Angabe von personenbezogenen Daten möglich.

Ich biete Ihnen die Möglichkeit, per Mail mit mir in Kontakt zu treten. In diesem Fall werden die vom Nutzer gemachten Angaben zum Zweck der Bearbeitung der Kontaktaufnahme gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ebenfalls kann das Kontaktformular genutzt werden, um einen schneller Weg der Kommunikation zu ermöglichen. Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme und zur evtl. weiteren Betreuung genutzt. Bei Nicht-betreuung werden die mir vorliegenden Daten unmittelbar gelöscht.

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin, wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder, von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Geburtsdatum, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.

Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

* Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

* Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere der Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend

§301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. 

* Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.

* Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patientin einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.

Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht  (§ 14b UStG)

.Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. 

Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB verpflichtet, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen Verarbeitung  

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). 

 Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavallierstraße 2-4 

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

E-Mail: posstelle@ldi.nrw.de

Website: http://www.ldi.nrw.de

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