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Impressum

Verantwortlich:

Stefanie Steinhaus, Tannenbaum 22

42929 Wermelskirchen

info@steffi-hebamme.de

 

Ich bin staatlich geprüfte  Hebamme ,

meine Berufserlaubnis wurde mir vom Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal erteilt.

Der Beruf der Hebamme ist durch das Hebammengesetz HebG vom 4. Juni 1985 und durch die Berufsordnung des Landes NRW geregelt.

 Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das 

Gesundheitsamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis,         

Am Rübezahlwald 7,

51469 Bergisch Gladbach     

Bilder von WIX.com

Datenschutzerklärung

 

Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Die Nutzung meiner Webseite ist ohne eine Angabe von personenbezogenen Daten möglich.

Ich biete Ihnen die Möglichkeit, per Mail mit mir in Kontakt zu treten. In diesem Fall werden die vom Nutzer gemachten Angaben zum Zweck der Bearbeitung der Kontaktaufnahme gespeichert. Eine Weitergabe an dritte erfolgt nicht. Ebenfalls kann das Kontaktformular genutzt werden um einen schneller Weg der Kommunikation zu ermöglichen. Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich zur Kontakaufnahme und zur evtl. weiteren Betreuung genutzt, bei nicht Betreuung werden die mir vorliegenden Daten unmittelbar gelöscht.

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Geburtsdatum, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.

Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

* Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

* Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere der Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend

§301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. 

* Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.

* Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patientin einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.

Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht  (§ 14b UStG)

Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren.

Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung

und Widerspruchsrecht gegen Verarbeitung  

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). 

 Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavallierstraße 2-4 

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

E-Mail: posstelle@ldi.nrw.de

Website: http://www.ldi.nrw.de

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